1.1 GRENZE: EINE LINIE ZWISCHEN FIKTION UND REALITÄT

Die Begriffe ‚Zigeuner’ und ‚Grenze’ und deren Gehalte sind menschliche Produkte. Die Vorstellungen, die diesen Begriffen zugrunde liegen, sind historisch und sozial bedingt. Im folgenden Kapitel wird zunächst die scheinbare Faktizität dieser beiden Begriffe als soziales Gebilde sichtbar gemacht und danach deren Bedeutung im hier behandelten Zeitraum untersucht.


1.1

‚Grenze’: eine Linie zwischen Fiktion und Realität

Die Grenze ist nicht eine räumliche Tatsache mit soziologischen Wirkungen, sondern eine soziologische Tatsache, die sich räumlich formt.[25]
Jede Grenze ist ein Produkt menschlicher Raumgestaltung. Ihre Rolle und Funktion variiert deshalb im jeweiligen historischen Kontext. Hier wird zunächst ein Bezugsrahmen zwischen nationalstaatlicher Grenze und Einreisekriterien hergestellt.

Georg Simmel war ein zeitgenössischer Theoretiker, der sich ausführlich mit der Bedeutung und der Rolle räumlicher Begrenzung befasste. Bei ihm widerspiegeln die Anordnungen der Dinge und Personen im Raum soziologische Gegebenheiten.[26] Er stellt die grundsätzliche Frage nach den „Raumbedingungen einer Vergesellschaftung“[27]. Der gesamte Raum ist in unterschiedliche Einheiten geteilt. Eine absolute Einheit konstituiert der Nationalstaat, der auf seinem Territorium eine Ausschliesslichkeit an Machtbefugnissen postuliert.[28] Daraus ergibt sich auch die zentrale Rolle der Staatsgrenze für die politische Herrschaft. Ihren Anspruch auf Unantastbarkeit lässt sich bereits bei Platon finden, der Zeus, den Hüter der Grenzen, sprechen lässt: „Keiner darf den Stein berühren, der sein Eigentum von dem des Nachbarn trennt.“[29] Illustrativ vergleicht Simmel die Rolle der Grenze in der nationalstaatlich organisierten Gesellschaft mit einem Gemälde: So wie das gestaltete Kunstwerk durch den Rahmen seinen räumlichen Ab- und sinnvollen Zusammenschluss erfährt, genau so wird eine Gesellschaft in ihrem Existenzraum durch die räumliche Grenze gegen aussen abgeschlossen und gegen innen als ein zusammengehörendes, einheitliches Gefüge überhaupt erst konstituiert.[30] Räumliche Grenze und soziales sowie nationales Zusammengehörigkeitsgefühl bedingen einander also gegenseitig. Darin liegt nach Simmel die herausragende Bedeutung der politischen Grenze gegenüber einer als natürlich angesehenen Grenze, weil erstere im Gegensatz zur immer schon als vorhanden verstandenen natürlichen Grenze erst vermittels eines bewussten Aktes der Mitglieder eines Staatsgebildes als Abgrenzung gegen aussen respektive als Integration gegen innen geschaffen wird.[31] Insbesondere dem Nationalstaat misst Simmel grosse Bedeutung zu, der bei ihm die höchste Form raumsoziologischer Gestaltung bildet.

Das Phänomen der nichtsesshaften Lebensweise ist für Simmel das negative Kontrastbild zur nationalstaatlich organisierten Gesellschaftsform.[32] So empfinden sich diese beiden unterschiedlichen „Naturen“ von sesshaften und nichtsesshaften Menschen gegenseitig als „natürlichen und unversöhnlichen Feind“, und der Nichtsesshafte ist für Simmel durchwegs ein „Parasit der sesshaften Elemente der Gesellschaft“.[33] Als Grund für diese unerbittliche Gegnerschaft nennt Simmel die Verweigerung der Nichtsesshaften gegen jegliche Einteilung nach räumlichen Gesichtpunkten, wie die „staatliche Einheit“ sie vorsieht.[34] Simmels Aversion gegen das nichtsesshafte Lebensprinzip ist also vor dem Hintergrund des permanenten Verstossens gegen ordnungstechnische Raumprinzipien zu verstehen. Die visuell sichtbar gemachte politische Grenze eines Staates widerstrebt einer nichtsesshaften Lebensweise prinzipiell, weil eine Grenze die eindeutige Definition eines sozialen Gebildes begründet, dessen Mitglieder sich bestimmten Raumstellen zuordnen lassen. Die für den Staat erforderliche Zuordnung des Individuums an einen jederzeit lokalisierbaren Ort referiert dabei auf die im untersuchten Zeitraum unternommenen Zwangsmassnahmen gegen Zigeuner zur Herstellung einer kontrollierbaren spatialen Ordnung.

Auch in den systemtheoretischen Überlegungen von Niklas Luhmann spielen Grenzen eine zentrale Funktion in der Konzeption und Definition eines sozialen Systems.[35] Die Sinngrenze besitzt eine fundamentale soziale Ordnungsfunktion und garantiert eine notwendige Komplexitätsreduktion, die dem Individuum die Bewältigung des alltäglichen Lebens ermöglicht.[36] Denn in einer Welt von ständig wachsenden Differenzierungen und vielschichtigen Sozialbeziehungen wird die Welt für das Individuum „unerträglich komplex“[37]. Deshalb bezweckt die Sinngrenze eines Systems immer eine notwendige selektive Funktion von Sinn, damit sich das Individuum an festgeschriebenen Werten, Normen und Regeln orientieren kann. Sie definiert verbindliche Richtlinien, die den Unterschied zwischen Eigenem und Fremdem festlegen: „Der Sinn von Grenzen liegt in der Begrenzung von Sinn.“[38] Die Sinnregulierung schlägt sich in den Grenzpassierungsbedingungen als spezifischen „Selektionsleistungen“ nieder, die nach aussen wie ein „Immunsystem“ wirken sollen.[39] Gleichzeitig wirken die Vorstellungen über die Grenzregulierungen normierend nach Innen.[40] Die Ausgestaltung der systemischen Grenze und die Rolle der Grenzbewachung als Ergebnis von Grenzpassierungsmodalitäten sind historisch und sozial bedingt.

In der Geschichte des abendländischen Kulturkreises bestanden je nach Kontext facettenreiche Vorstellungen, welche Funktionen eine Grenze zu leisten habe. Veränderungen dieser Vorstellungen der Grenze hatten sowohl Auswirkungen auf die Aufgabe einer Grenze wie auch auf deren bauliche Ausgestaltung. Der raumherrschaftliche Begriff ‚Territorium’ stammt etymologisch von ‚terrere’ (abschrecken) und weist damit bereits auf die militärische Dimension der Grenze im „Imperium Romanum“ hin; allerdings bestand damals noch kein Bewusstsein einer öffentlichen, d.h. einer für einzelne Personen geltenden Grenze.[41] Bis ins Hochmittelalter wurden die festgelegten Grenzen, aufgefasst als Trennlinie zwischen zwei Herrschaftsgebieten, mit Hilfe natürlicher Gegebenheiten punktuell umschrieben.[42] Erst die Ostkolonisation im 13. und 14. Jahrhundert kennzeichnete einen Bedeutungswandel im Funktionsverständnis von Grenzen: Die Beschreibung der Grenze folgte nun einer gedachten Linearität, die mittels epigraphischen Grenzsteinen als Fixpunkte objektiviert wurden.[43] Gleichzeitig verschafften die Markierungssteine dem Besitzer des Gebietes eine fiktive Omnipräsenz. Mit der erstmaligen Einführung des Schlagbaumes als Symbol der Grenze eines territorialen Staates in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden die zuvor als kennzeichnende Punkte verwendeten Bäume nun zu einer Linie am Boden gefällt.[44] Die Funktion wie auch die Gestaltung der Grenze hatten sich grundlegend gewandelt, denn die alte Grenze erwies sich als „Addition optisch sinnfälliger Punkte“, während sich die neue Grenze zur Linie „mit punktuellen Öffnungen“ entwickelte.[45] Das sich entfaltende Souveränitätsdenken seit dem 15. Jahrhundert und die damit zusammenhängende neuartige Bedeutsamkeit der Grenze schlugen sich auch in den wissenschaftlichen Produktionen nieder. So entwarf Girolamo Monti im 16. Jahrhundert eine staatsrechtliche Theorie der Grenze, die als erste moderne Abhandlung über die Grenze als juristisches und politisches Gebilde gilt.[46] Die französische Revolution veränderte das staatsbürgerliche Denken tiefgreifend, denn der Volkskörper erhielt nun als Summe aller Bürger eine völlig neue Dimension.[47] Fortan wurde der Eintritt von fremden Personen über die Grenze als potentielle Gefährdung des gemeinsamen Sinnes registriert: Die Herrschaftsgrenze war durch den republikanischen Territorialanspruch auch zu einer Personengrenze geworden.[48] Die Nationalisierung der europäischen Staaten verstärkte die Entwicklung der Staatsgrenze zur regulativen Personengrenze im 19. Jahrhundert. Dieser Relevanzzuwachs zeigte sich auch im wissenschaftlichen Diskurs über die Grenze in geopolitischen, juristischen und historischen Arbeiten, in denen der Definition eines Staates als Summe von Staatsvolk, -gewalt und -gebiet auch in räumlicher Hinsicht Rechnung getragen wurde.[49] Ratzel etwa bezeichnete 1897 die Grenze als die schützende Haut des als Organismus angesehenen Staates, wobei die Gestaltung des Grenzraumes die Realität und die Grenzlinie die Abstraktion dieses einheitlichen Gefüges darstellten.[50] Die nachfolgenden Arbeiten übernahmen die These der staatlichen Korporalität. So unterschied Lord Curzon zehn Jahre später zwischen Grenzen der Trennung und Grenzen des Kontakts, während Lyde 1915 die Grenze als Funktion zur Herstellung einer maximalen ethnischen Homogenität verstand.[51] Das Sprechen über Wesen und Funktion von Grenzen entsprach nicht zuletzt den regen Grenzziehungspraktiken der Kolonialmächte, die ihre Besitzgüter in Übersee mit Grenzziehungen sicherten. Bereits früher versuchten einige Abgeordnete des Wiener Kongresses, die vornapoleonische politische und geographische Ordnung zumindest auf dem Papier wiederherzustellen. Hervorgerufen durch die Einigungsvorgänge in Italien und Deutschland und die Desintegration des ottomanischen, österreichischen und russischen Reiches nahm die Bedeutung von Grenzziehungen im Verlauf des 19. Jahrhunderts weiter zu. Der Kongress von Berlin im Jahre 1878 etwa besiegelte die Teilung des ottomanischen Reiches in Südosteuropa, die schliesslich von Vertretern internationaler Kommissionen in den Raum projiziert wurden.[52]

Grenzen erfüllten also zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Funktionen, wobei die räumliche Markierung der politischen und rechtlichen Souveränität über ein Gebiet zur konstitutiven Bedingung für den Herrschaftsanspruch eines modernen Nationalstaates wurde. Während eine Grenze positiv formuliert Schutz und Ausgleich verspricht, bedeutet sie negativ gewendet jeweils auch Verbot und Restriktion nach aussen.[53] Für vorliegende Arbeit sind zwei grenzpolitische Restriktionsstrategien von Bedeutung: die Exklusion und die Segregation.[54] Die Exklusion nimmt im Kontext der Grenzpassierungsmodalitäten eine zentrale Stellung ein.[55] Sie bezeichnet eine systematische „Abschottung der eigenen Gesellschaft durch Abwehr von Fremden, obrigkeitliche Schliessung der Grenzen […] und scharfe ausländerrechtliche und fremdenpolizeiliche Massnahmen“.[56] Zweitens lassen sich auch segregierende Elemente in der schweizerischen Grenzpolitik ausmachen. Unter Segregation versteht Osterhammel die „Ausgrenzung des Fremden, seine Isolierung von der einheimischen Umwelt“[57]. Diese Monopolisierung des Raumes lässt die Gestaltung der Grenze als ein Produkt von exkludierenden bzw. segregierenden Abgrenzungspraktiken erscheinen.[58] Soziale Begebenheiten spiegeln sich so an der Grenze mit ihren Einreisekriterien wider. Die Trennlinie von Eigenem und Fremdem manifestiert sich so als eine Projizierung im sozialen wie im geographischen Raum.[59] Die exkludierenden Abgrenzungspraktiken stehen dabei immer im Kontext eines Normalitätsdiskurses.[60] Die beiden grundsätzlichen Strategien der Normierung nach Innen und der räumlichen Abgrenzung gegen Aussen ergänzen sich dabei gegenseitig. Abgrenzungspraktiken im Innern einer Gesellschaft wurden insbesondere von Michel Foucault untersucht. Die Manifestation von sozialen Strukturen in räumlichen Gegebenheiten besitzt eine gesellschaftsrelevante Funktion.[61] Die Praktiken der Differenzierung sollen als „eine Verteilung der Individuen im Raum“ visualisiert werden.[62] Die Position der Menschen soll kontrollierbar sein, um als Endzweck einen omnipräsenten „Disziplinarraum“ herzustellen.[63] Dazu werden zum einen Techniken der Einschliessung wie in der Psychiatrie oder der Strafanstalt als Klausurmassnahmen einer Anthropologie des Raumes angewandt.[64] Die Jenischen in der Schweiz beispielsweise wurden im Kontext von Irrenwesen und Kriminalität positioniert und damit permanent fassbar gemacht. Das oberste Gebot der normierenden Macht lautet, „die Anwesenheiten und Abwesenheiten festzusetzen und festzustellen“, um das Agieren jedes Individuums im sozialen System antizipierbar und kontrollierbar zu machen. Die „Kunst der Verteilungen“ im Raum widerspiegelt sich im Bild, welches eine Disziplinarmacht von der Bedeutung und Funktion seiner Grenzen zeichnet. Die Grenze wird zum Abbild einer disziplinierenden Technik gegen Innen und einer qualitativen Kontrollstrategie gegen aussen. Ebenso wie Gefängnisse und Heilstätten mit ihren markanten Grenzen, den Gefängnismauern und Anstaltsumzäunungen, Sanktionierungsinstitutionen innerhalb des Systems bilden, symbolisiert die Staatsgrenze eine normierende Linie nach aussen. Innerhalb dieser festgesetzten Linien bestehen bindende Normen, deren Widersetzung zu drakonischen Sanktionen führt und deren Wächter penibel dafür Sorge tragen, dass diese Norm aufrechterhalten bleibt.[65] Die Grenzwächter werden zu ausführenden Organen politischer Praktiken.[66] Die Trennlinie zwischen Eigenem und Fremden und die Herstellung einer Bewachung dieses Normenkomplexes in der räumlichen Praxis werden an der Grenze sichtbar.[67] Der Moment der Grenzüberschreitung wird zur wichtigsten staatlichen Kontrolltätigkeit und zum ge-nuinen Zeichen behördlicher Definitionsmacht: Die Konzipierung der Passierungsmodalitäten findet in den Amtsstuben der Behörden statt, deren konkrete Umsetzung an der Grenze.[68] Das Mass der Porositätstoleranz zeigt sich also in zweifacher Hinsicht: in den Verordnungen und den gesetzlichen Bestimmungen sowie am Vorhandensein von grenzbewachenden Ressourcen. Die räumliche Strukturierung der Gesellschaft an der Landesgrenze ist also ein Anliegen des Staates, bei dem die Kontrollierbarkeit der Menschen im Vordergrund steht.


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[25] Simmel 1908, S. 621.

[26] Ders. S. 614, spricht in diesem Zusammenhang von der Zerteilung des Ganzen in Teile durch die „Seele“ und stellt damit die sozialen Ursachen einer Aufgliederung des an sich neutralen Raumes in denMittelpunkt seiner gesellschaftlichen Untersuchung.

[27] Ders. S. 617.

[28] Zur Ausschliesslichkeit des Staates in einem Territorium hält Ders. S. 618, fest: „Die Verbindungsart zwischen den Individuen, die der Staat schafft oder die ihn schafft, ist mit dem Territorium derart verbunden, dass ein zweiter gleichzeitiger Staat auf eben demselben kein vollziehbarer Gedanke ist.“ – Zum Staatsbegriff: Kosselleck, Reinhard: Staat und Souveränität, in: Brunner, Otto; Conze, Werner; Koselleck, Reinhard: Geschichtliche Grundbegriffe – Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Stuttgart 1990, S. 1-154, hier S. 1f.: Während sich ‚Staat’ im deutschen Begriffsfeld noch bin ins 18. Jahrhundet auf „ständische Lagen“ wie Stand oder Hofstaat bezog, wandelte sich der Begriff danach zum heutigen ausschliesslichen Bedeutungsfeld. – Zur Verbindung von Staat und Raumvorstellung: Koselleck 1990, S. 22. Im 19. Jahrhundert dominierten Vorstellungen eines „linear scharf abgegrenzten Staatsgebiet[es]“, Grenzen gehören also als konstitutiver Bestandteil zu einem Staat.

[29] Platon: Die Gesetze, zit. n. Pacholkiv, Svjatoslav: Das Werden einer Grenze, in: Heindl, Waltraud; Saurer, Edith (Hg.): Grenze und Staat – Passwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebung in der österreichischen Monarchie (1750-1867), Wien 2000, S. 519-620, hier S. 545.

[30] Zur Metapher des Kunstwerkes: Simmel 1908, S. 620.

[31] Zum Verhältnis von natürlicher und politischer Grenze: Simmel 1908, S. 621: „Darum ist das Bewusstsein der Eingegrenztheit auch vielleicht nicht gegenüber den sogenannten natürlichen Grenzen (Gebirge, Flüsse, Meere, Einöden) das stärkste, sondern gerade an bloss politischen Grenzen, den eine geometrische Linie zwischen zwei Nachbarn legen.“

[32] Ders. S. 672, behandelt die Menschen, die „sich von Ort zu Ort bewegen“ [S. 670], auf den Seiten 670 bis 685. Zur Wiedergabe zeitgenössischer rassentheoretischer Gedanken von Simmel sei auf eine Textstelle verwiesen, in der Simmel eine einseitige Kausalbeziehung zwischen verschiedenen Gesellschaften und geographischem Umfeld herstellt: „Die Tiefebenen und Steppen, die einerseits zum nomadischen Leben anreizen, andrerseits die Quellgebiete grosser Stammeswanderungen sind Osteuropa, Nord- und Innerasien, die amerikanischen Tiefländer, zeigen deshalb am wenigsten ausgebildete Rassentypen, und dies ethnographische Nivellement dürfte nicht weniger die Folge als die Ursache eines soziologischen sein.“

[33] Ders. S. 681.

[34] Ders. S. 692.

[35] Willke, Helmut: Systemtheorie – Eine Einführung in die Grundprobleme der Theorie sozialer Systeme, Stuttgart 1993, hier S. 149. – Willke definiert ‚System’ folgendermassen: Ein System bezeichnet „einen ganzheitlichen Zusammenhang von Teilen, deren Beziehungen untereinander quantitativ intensiver und qualitativ produktiver sind als ihre Beziehungen zu anderen Elementen. Diese Unterschiedlichkeit der Beziehungen konstituiert eine Systemgrenze, die System und Umwelt des Systems trennt.“ – Zum systemtheoretischen Begriff der Grenze: Neben physikalischen, biologischen und chemischen Grenzen gibt es Grenzen sozialer und psychischer Systeme, die „als der Zusammenhang selektiver Mechanismen, die die Kriterien setzen, nach denen zwischen dazugehörigen und nicht-dazugehörigen Interaktionen unterschieden wird“, verstanden werden können. Während bei Organismen die Grenze wesentlich durch Sinne bestimmt ist, konstituiert sich die soziale Grenze hauptsächlich durch Sinn.

[36] Ders. S. 32: „Sinnwelten schaffen Ordnung“. – Zum Begriff ‚Sinn’ Willke 1993, S. 149: „Er [sc. der Sinn] bezeichnet die systemspezifischen Kriterien, nach denen Dazugehöriges und Nichtdazugehöriges unterschieden wird. Sinn ist immer systemspezifisch. […] Sinn kann sowohl in Weltbildern, Werten, Normen, Rollen etc. ‚eingefroren’ sein, als auch in laufenden Interaktionen produziert oder ausgehandelt werden“.

[37] Willke 1993, S. 36. – Awosusi, Anita : Das Zigeunerstereotyp – Zur Geschichte einer rassistischen Konstruktion, in : Awosusi, Anita (Hg.): Stichwort: Zigeuner – Zur Stigmatisierung von Sinti und Roma in Lexika und Enzyklopädien, Heidelberg 1998, S. 7-11, hier S. 7. Awosusi sieht in der Komplexitätsreduktion die grundsätzliche Funktion von Stereotypisierungen, wie sie etwa bei Zigeunern vorgenommen wurden: „Stereotypen geben einfache Antworten in einer komplizierten Welt.“

[38] Willke 1993, S. 36, versteht die (System-)Grenze als „Leitlinien der Selektion“.

[39] Luhmann 1984, S. 54.

[40] Ders. S. 265: Danach „haben Grenzvorstellungen eine Ordnungsfunktion für die Konstitution der Elemente; sie ermöglichen es, abzuschätzen, welche Elemente im System gebildet, welche Kommunikationen riskiert werden können.“

[41] Dazu Scattola, Mario: Die Grenze der Neuzeit – Ihr Begriff in der juristischen und politischen Literatur der Antike und Frühmoderne, in: Bauer, Markus; Rahn, Thomas (Hg.): Die Grenze – Begriff und Inszenierung, Berlin 1997, S. 37-72, hier S. 45: „Der römische Limes kennt wohl Wälle, Graben, Mauern, Pfahlzäune und sonstige Abwehr- und Verteidigungseinrichtungen; Marken, Steine, Fallbäume, also Zeichen einer öffentlichen Grenze, sind ihm aber unbekannt, wie auch die archäologische Forschung zeigt.“

[42] Der etymologische Gehalt der Begriffe ‚border’ (‚bordure’, ursprünglich ‚Tischtuchsaum’) und ‚frontière’ (‚front’, ursprünglich ‚Helmvisier’) verdeutlicht die Irrelevanz von räumlichen Grenzen im Sprachverständnis des Frühmittelalters.

[43] Nicklis, Werner: Von der „Grenitze“ zur Grenze – Die Grenzidee des lateinischen Mittelalters (6.-15. Jhdt.), in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 128 (1992), S. 1-27, hier S. 18f.

[44] Ders. S. 22.

[45] Nicklis 1992, S. 26.

[46] Girolamo Monti: „Tractatus de finibus regundis civitatum, castrorum, ac praedicorum […], Venedig 1556. – Zu Girolamo Montis grundlegender juristischer Schrift: Scattola 1997, S. 44.

[47] Zur Verbindung von verändertem Souveränitätsdenken sowie modifizierten Grenzauffassungen und –funktionen: Fèbvre 1988, S. 32.

[48] Zu den verschiedenen Grenzformen: Osterhammel 2001, S. 210ff., der prinzipiell zwischen imperialer Barbarengrenze, nationalstaatlicher Territorialgrenze und fortschreitender Erschliessungsgrenze unterscheidet.

[49] Stauber, Reinhard; Schmale, Wolfgang: Mensch und Grenze in der Frühen Neuzeit, in: Stauber, Wolfgang; Schmale, Wolfgang (Hg.): Menschen und Grenzen in der Frühen Neuzeit, Berlin 1998, S. 9-22, hier S. 15.

[50] Prescott, John: Boundaries and Frontiers, London 1978, S. 16. – Zur organismustheoretischen Metapher, die Staat und Gesellschaft als natürliche Relation zusammenführt: Koselleck 1990, S. 63. In diesem Denken wurde der Staat „einem Menschen im Grossen“ gleichgesetzt

[51] Ders. S. 17f.

[52] Prescott, John: Political Frontiers and Boundaries, London 1987, S. 178f.

[53] Dazu Stauber; Schmale 1998, S. 8: Die etymologische Beziehung des Grenzbegriffs mit dem „Eigentumsgedanken“ verdeutlicht den Zweck der Grenze als „Regulierung und Schutz“ durch räumliche Abtrennung von aussen.

[54] Osterhammel 2001, S. 223. – Als positive Strategien nennt Osterhammel Inklusion, Assimilation und Akkommodation.

[55] Ebd.

[56] Ebd.

[57] Ebd. – Im untersuchten Zeitraum ist die Extermination (Pogrome und Genozid) nicht primär von Belang, allerdings werden entscheidende Voraussetzungen dafür geschaffen, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft zur Extermination von Tausenden von Roma und anderen nichtsesshaften Personen führen sollten.

[58] Dazu Sibley 1995, S. X, treffend: „The human landscape can be read as a landscape of exclusion.”

[59] Ders. S. 32.

[60] Foucault 1976b, S. 84, bezeichnet die an der „Norm ausgerichtete Gesellschaft“ als dominierenden Gesellschaftstyp, die eine „Klassifizierung, Hierarchisierung und Qualifizierung der Individuen“ vornimmt.

[61] Waldenfels, Bernhard: Der Stachel des Fremden, Frankfurt a. M. 1990. – Dabei existiert nach Waldenfels, S. 16, jedoch immer dahingehend ein ‚conjunctivus potentialis’, dass jegliche Ordnung möglicherweise auch anders sein könnte. Diesem drohenden Chaos – dass „alles ebenso gut auch anders sein könnte“ – tritt die Grenze als fundamentale Entität mit abgrenzender Funktion entgegen.

[62] Foucault 1977, S. 182.

[63] Zum Disziplinarraum: Foucault 1977, S. 183: „Es geht gegen die ungewissen Verteilungen, gegen das unkontrollierte Verschwinden von Individuen, gegen ihr diffuses Herumschweifen, gegen ihre unnütze und gefährliche Anhäufung: eine Antidesertions-, Antivagabondage-, Antiagglomerationstaktik.“

[64] Sibley 1995, S. 73, erkennt in der Gestaltung des Raumes mit der Möglichkeit einer eindeutigen Zuteilbarkeit jedes Individuums an einen bestimmten Ort eine „anthropology of space“.

[65] Die Kunst der Verteilungen im Raum betrachtet Foucault 1977, S. 182, ausschliesslich als Kontrolltechnik im Innern eines gesellschaftlichen Gefüges. Grundsätzlich ist aber auch die Staatsgrenze per se ein für die Zuordnung von Personen funktionierendes Instrument.

[66] Pocholkiv, Svjatoslav: Das Werden einer Grenze, in: Heindl, Waltraud; Saurer, Edith (Hg.): Grenze und Staat – Passwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebung in der österreichischen Monarchie (1750-1867), S. 519-629, hier S. 561.

[67] Mac Laughlin, Jim: European Gypsies and the Historical Geography of Loathing, in: Review 22 (1999), S. 31-59. – Mac Laughlin zeichnet das Bild einer „geography of savagery“ (S. 44), die seit dem Zeitalter der Entdeckungen Einzug in das abendländische Denken gehalten hat und nicht bloss in der Ferne, sondern auch an den eigenen Staatsgrenzen sichtbar geworden ist.

[68] Heindl; Saurer 2000, S. XXI.